Gästekarte und Gästetaxe
Laut Satzung der Stadt Königstein wird eine Gästetaxe erhoben. Diese wird zur Instandhaltung des Wanderwegenetzes im Gemeindegebiet sowie zur Unterhaltung und Erweiterung der touristischen Infrastruktur eingesetzt – mit anderen Worten: Gelder, die der Stadt Königstein dabei helfen Ihnen einen schönen Urlaubsort zu schaffen.
Die Gästetaxe für Königstein beträgt ab 01.01.2021 pro Tag
2,20 €/Person bzw.
1,60 €/Person ermäßigt.
(Kinder bis einschl. 6 Jahre sind von der Gästetaxe befreit, Ermäßigungen erfragen Sie bitte bei Ihrem Vermieter oder in der Touristinformation im Treff-Punkt)
Bitte verlangen Sie nach Ihrer Ankunft von Ihrem Gastgeber den Meldeschein und die zugehörige Gästekarte Mobil.
Sie erhalten von Ihrem Gastgeber die Gästekarte Mobil. Damit können Sie besondere Vorteile nutzen:
• kostenfreie Fahrt mit den Linienbussen, mit den S-Bahnen, den Regionalbahnen und den Fähren des VVO in den Tarifzonen der Sächsischen Schweiz (Pirna, Bad Gottleuba, Bad Schandau und Neustadt)
• Vergünstigungen in über 60 Freizeiteinrichtungen der Sächsischen Schweiz
Die Gästekarte mobil gilt für Übernachtungsgäste der Stadt Königstein inklusive Ortsteile vom Anreisetag bis zum Abreisetag in den Tarifzonen Pirna (70), Bad Gottleuba (71), Bad Schandau (72) und Neustadt (73) für beliebig viele Fahrten.
Sie gilt in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO). Ausgenommen sind Sonderverkehrsmittel wie das Wanderschiff . Auch Verkehrsmittel anderer Unternehmen wie die Personenschifffahrt auf der Elbe, die Fähre im Kurort Rathen, der Personenaufzug Bad Schandau-Ostrau und private Busangebote sind ausgenommen.
Für Fahrten über die gültigen Tarifzonen der Sächsischen Schweiz hinaus, wie zum Beispiel nach Dresden, ist ein Anschlussfahrschein zu lösen.
Sie erhalten bei Vorlage Ihrer Gästekarte Ermäßigungen in zahlreichen Unternehmen in der Region. Diese finden Sie in der Broschüre "Endlich Freizeit! - Sächsische Schweiz". Die Broschüre liegt in Ihrem Ferienobjekt aus.