Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Das Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge als untere Forstbehörde erlässt gemäß §§ 13 Abs. 1,2 und 35 Abs. 1,2 SächsWaldG nachfolgende Allgemeinverfügung:
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