Digitales Lichtbild für hoheitliche Dokumente ab dem 1. Mai 2025
Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen dürfen ab dem 01.05.2025 grundsätzlich nur noch ausschließlich digitale
Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis) genutzt werden.
Für die Erstellung von digitalen Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung künftig grundsätzlich zwei verschiedene Optionen:
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